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Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb


Die formalen Grundvoraussetzungen, um ausbilden zu können, finden Sie auf einen Blick in der Checkliste "Was ist vor Ausbildungsbeginn zu tun?" unter http://www.matse-ausbildung.de/lernort_betrieb.html. Dort finden Sie auch alle weiteren grundsätzlichen wichtigen Informationen für ausbildende Betriebe. Bilden Sie nur dann aus, wenn Sie Softwareentwicklungsprojekte betreuen, an denen MATSE-Auszubildende mitwirken können.

Betrieblicher Rahmenplan


Der betriebliche Rahmenplan beinhaltet sowohl die theoretischen als auch die praktischen Inhalte, die in der Ausbildung vermittelt werden sollen. Sie finden ihn unter http://www.matse-ausbildung.de/lernort_betrieb.html

Leitfaden - praktische Ausbildung


Auf eine zeitliche Gliederung der praktischen Ausbildungszeit wurde verzichtet, da aufgrund der vielen beteiligten Hochschuleinrichtungen keine einheitliche Grundlage gebildet werden kann. Es wurde in Zusammenarbeit mit der FH Aachen, Abteilung Jülich, ein betrieblicher Rahmenplan zusammengestellt, der die besondere Situation, dass die Auszubildenden auch Studierende der FH sind, berücksichtigt. Für die Nachvollziehbarkeit der Ausbildung seitens der Auszubildenden wird jeder Hochschuleinrichtung empfohlen einen entsprechenden Plan zu erstellen.


Eine Orientierungshilfe für Ausbilder/Betreuer bietet der Leitfaden für die praktische Ausbildung. Sie finden ihn...

Wichtige Dokumente


Wichtige Dokumente zu Ausbildung und Studium finden sich auf folgenden Seiten:

Laptops für die Ausbildung


Damit die Beschaffung und Einrichtung der Laptops erfolgen kann, stellen wir auf dieser Seite einige Informationen zusammen.

In jedem Fall gilt: wir versuchen auch bei nicht-optimalen Geräten und/oder installierten Programmen eine Regelung zu finden.

  • Software im Pflichtbereich des 1. Lehrjahres (in Klammern jeweils die Veranstaltungen)
  • Software im Pflichtbereich des 2. Lehrjahres (in Klammern jeweils die Veranstaltungen)
    • Software des 1. Lehrjahres wird weiterhin benötigt
    • Die Softwareanforderungen für den Pflichtbereich des zweiten Lehrjahres werden jeweils zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
  • Allgemein
    • Es ist das immer noch gültige Rundschreiben vom 21.08.2006 (nur intern) bzgl. "Lizenzierung von Software" zu beachten.
    • Jeder Auszubildende sollte ein Officepaket oder ähnliche Programme zur Verfügung haben, um Dokumentationen, Tabellen und Präsentationen erstellen zu können.
    • Informationen des IT Centers an Auszubildende werden immer über die RWTH-E-Mail-Adressen geschickt.
    • Die Fachhochschule nutzt zur Kommunikation die FH-E-Mail-Adressen.

Name Größe Erstellungsdatum Versteckt
AnlageKosten.pdf 408.08 KB 08.04.22 09:42 Nein Anzeigen Hide Löschen
INFO_Mindestanforderungen_V09.pdf 76.17 KB 24.04.21 22:24 Nein Anzeigen Hide Löschen
INFO_Mindestanforderungen_V10.pdf 76.28 KB 24.04.21 22:24 Nein Anzeigen Hide Löschen
INFO_Mindestanforderungen_V11.pdf 76.65 KB 24.04.21 22:24 Nein Anzeigen Hide Löschen
INFO_Mindestanforderungen_V8.docx 107.08 KB 24.04.21 22:24 Nein Anzeigen Hide Löschen
INFO_Mindestanforderungen_V8.pdf 96.18 KB 24.04.21 22:24 Nein Anzeigen Hide Löschen
MindestanforderungenLaptops2013.pdf 76.51 KB 24.04.21 22:24 Nein Anzeigen Hide Löschen

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