Für die ausbildende Organisationseinheit
Voraussetzungen am Arbeitsplatz
- Die Auszubildenden sollen am Ende ihrer Ausbildung in der Lage sein, sich in neue Aufgaben ihres Berufsfeldes einzuarbeiten und sie zu lösen. Dazu erlernen sie Fertigkeiten und Kenntnisse, die ihnen sowohl in den Veranstaltungen im IT Center (Theorie) als auch am Arbeitsplatz (Praxis) vermittelt werden. Hierzu ist eine zeitgemäße Ausstattung des Arbeitsplatzes unbedingt erforderlich.
- Der Ausbildungsbetrieb deckt die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans ab. Dies wird in Ergänzung des theoretischen Unterrichts im IT Center zu großen Teilen erreicht, falls die Auszubildenden an wechselnden Softwareentwicklungsprojekten des Ausbildungsbetriebs in einer modernen Umgebung mitwirken.
- Die Auszubildenden sollten darüber hinaus dazu angeregt werden, im dritten Ausbildungsjahr selbst zu prüfen, ob und ggf. welche Inhalte des Ausbildungsrahmenplans noch im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden müssen.
Für die theoretische Ausbildung
Pflicht- und Wahlveranstaltungen
Im Rahmen der MATSE-Ausbildung werden diverse Unterrichtsveranstaltungen durchgeführt. Hierzu ist der Katalog der aktuellen Veranstaltungen mit der Einteilung in Pflicht- und Wahlveranstaltungen einzusehen. Unter Termine stehen als Orientierung für die zeitliche Gliederung die aktuellen Stundenpläne.
Für die Auszubildenden
MATSE-Regelwerk
Mit dem MATSE-Regelwerk (siehe Kasten rechts) ist eine Klarstellung der Abläufe der Ausbildung am IT Center beabsichtigt. Für alle Betreuer/innen und Auszubildenden wird dargestellt, welche Abläufe einzuhalten sind. An der RWTH ist das MATSE-Regelwerk Bestandteil des Ausbildungs- und Studienvertrags. Den Firmen wird empfohlen entsprechend zu verfahren.